Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen crisp-trowel, Bergstraße 42, 60313 Frankfurt am Main (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Handwerksleistungen im Bereich Renovierung, Sanierung und Innenausbau.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Arbeiten zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung notwendig werden, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise, sofern nicht anders vereinbart. Bei unvorhergesehenen Mehrleistungen oder Änderungswünschen des Auftraggebers werden Preisanpassungen gesondert vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragswertes vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Materialien, unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten), verlängern die Ausführungsfrist entsprechend. Der Auftraggeber wird über Verzögerungen unverzüglich informiert.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Leistung. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber hat erkannte Mängel bei der Abnahme zu rügen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung abnimmt und dies nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruht.
Vom Auftragnehmer eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024